17. September 2017 | Yvonne Heinke
Steuerberaterin Yvonne Heinke hat sich als Steuerberaterin und Diplom-Finanzwirt (FH) auf die steuerlichen Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendungen spezialisiert. Zu ihren Mandanten zählen insbesondere Personal- und Auslandsabteilungen vor allem mittelständischer Unternehmen. Seit mehr als 12 Jahren betreut sie diese nicht nur […]
Steuerberaterin
Yvonne Heinke hat sich als Steuerberaterin und Diplom-Finanzwirt (FH) auf die steuerlichen Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendungen spezialisiert. Zu ihren Mandanten zählen insbesondere Personal- und Auslandsabteilungen vor allem mittelständischer Unternehmen. Seit mehr als 12 Jahren betreut sie diese nicht nur in ihrer Kanzlei, sondern auch direkt vor Ort.
Zusätzlich schult Frau Heinke regelmäßig Steuerberater und deren Mitarbeiter. In Seminaren und Workshops zum internationalen Steuerrecht unterrichtet sie laufend Personalreferenten und Mitarbeiter aus Lohnabteilungen.
Beruflicher Werdegang
1987–1994 Gehobene nichttechnische Beamtenlaufbahn Finanzämter Dachau und Fürstenfeldbruck
1995–2000 Steuerberaterprüfung und Steuerreferentin in einem international ausgerichteten Konzern
2000–2005 Steuerberaterin bei Ernst & Young AG, München
Seit 2006 Steuerrecht Heinke – Kanzlei für grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendungen
KONTAKT
Tel: +49 (0)8705 389 724
Web: www.steuerrecht-heinke.de